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   OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13   

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https://dejure.org/2016,3153
OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13 (https://dejure.org/2016,3153)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2016 - 5 A 529/13 (https://dejure.org/2016,3153)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 5 A 529/13 (https://dejure.org/2016,3153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG § 17 Abs. 1 und 2 SächsKAG § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG § 19 Abs. 1
    Schmutzwasserbeitrag; Voraussetzungen der Teilflächenabgrenzung; überschlägige Prüfung des Betriebskapitals und des Beitragssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11

    Schmutzwasserbeitrag, Beitragsmaßstab, Vorteilsprinzip, ; Vollgeschosszahl,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Denn im Falle regelmäßiger eingeschossiger Umgebungsbebauung ist der Ermittlung des Nutzungsmaßes nach § 30 Abs. 1 Satz 2 AbwS die hier tatsächlich vorhandene Zahl von zwei Geschossen zugrunde zu legen; bei zweigeschossiger Umgebungsbebauung ist dies die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 AbwS maßgebliche Zahl der zulässigen Geschosse, und bei zulässiger höherer Bebauung in der Umgebung wäre der Nutzungsfaktor ebenfalls auf den Nutzungsfaktor 1, 5 begrenzt, da der Denkmalschutz als öffentlich-rechtliche Baubeschränkung es ausschließen würde, das Grundstück der Klägerin dreigeschossig und damit in beitragsrelevant größerem Umfang zu bebauen (vgl. dazu ausführlich Senatsurt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris).

    Ein solcher Fall lag der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 2013 (a. a. O.) zugrunde, weshalb dem Vorteilsprinzip des § 18 Abs. 1 SächsKAG bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung dadurch Rechnung zu tragen war, dass die Geschosszahl nicht nur bauplanungsrechtlich zu bestimmen, sondern unter Berücksichtigung der für das konkrete Grundstück geltenden denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen, zu reduzieren war.

  • OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13

    Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Denn Gegenstand der Beitragspflicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG ist das Buchgrundstück (st. Rspr., zuletzt etwa: SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2015 - 5 A 483/13 -, juris Rn. 28 m. w. N.), so dass auch insofern eine weitere Teilflächenabgrenzung ausscheidet.
  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 5 A 714/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Ebenso konnte die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG i. d. F. bis 31. Dezember 2013 i. V. m. den §§ 169 ff. AO bzw. ab 1. Januar 2014 § 3a SächsKAG, jeweils i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG frühestens mit dem Beitritt im Jahr 2003 beginnen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 5 A 714/10 -, juris Rn. 13 - 15).
  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff. [insbes. 236/237]).
  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 625/11

    Schmutzwasserbeitrag; Kontrollrechnung; Finanzbedarf; Bildung anlagenbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    In der Satzung darf höchstens der niedrigere der beiden errechneten Beitragssätze festgesetzt werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 29; Urt. v. 23. Juni 2014 - 5 A 233/13 -, juris Rn. 14 bis 18, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff. [insbes. 236/237]).
  • OVG Sachsen, 23.06.2014 - 5 A 233/13

    Globalberechnung; Kontrollrechnung; höchstzulässiger Beitragssatz; höchstens

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    In der Satzung darf höchstens der niedrigere der beiden errechneten Beitragssätze festgesetzt werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 29; Urt. v. 23. Juni 2014 - 5 A 233/13 -, juris Rn. 14 bis 18, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 235/12

    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Streuobstwiese

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff. [insbes. 236/237]).
  • VG Cottbus, 19.05.2011 - 6 K 198/08

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil hinsichtlich der Prüfung der der Abwassersatzung zugrunde liegenden Globalberechnung des Beklagten vom 18. August 2005 auf sein Urteil vom 3. März 2010 (6 K 198/08) Bezug genommen, in dem u. a. ausgeführt wird: Die Aufwandsentwicklung hinsichtlich der gestiegenen Investitionskosten für die Schmutzwasserentsorgungsanlagen folge nachvollziehbar aus dem Verbandsbeitritt M........, da sich hierdurch die Gesamtnutzungsfläche im Verbandsgebiet um 698.806 qm erhöht habe.
  • OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12

    Abwasserbeitrag, Eingemeindung, Ersetzung bestehendem Ortsrecht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff. [insbes. 236/237]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Es gibt aber keinen Erfahrungssatz, dass die Größenangaben im Grundbuch regelmäßig von den Katastergrößen abweichen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 2016 - 5 A 529/13 -, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Es gibt aber keinen Erfahrungssatz, dass die Größenangaben im Grundbuch regelmäßig von den Katastergrößen abweichen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 2016 - 5 A 529/13 -, juris).
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